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   OLG Oldenburg, 31.01.2018 - 3 U 43/17   

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https://dejure.org/2018,30367
OLG Oldenburg, 31.01.2018 - 3 U 43/17 (https://dejure.org/2018,30367)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.01.2018 - 3 U 43/17 (https://dejure.org/2018,30367)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 3 U 43/17 (https://dejure.org/2018,30367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2311 BGB; § 2314 Abs. 2 BGB; § 11 BewG
    Berücksichtigung von Anwaltskosten und der Abgeltungssteuer bei Wertpapiergeschäften bei der Berechnung des Pflichtteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Anwaltskosten und der Abgeltungssteuer bei Wertpapiergeschäften bei der Berechnung des Pflichtteils

  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteil - Abzugsposten bei der Pflichtteilsberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2311 ; BGB § 2314 Abs. 2 ; BewG § 11
    Berücksichtigung von Anwaltskosten und der Abgeltungssteuer bei Wertpapiergeschäften bei der Berechnung des Pflichtteils

  • rechtsportal.de

    BGB § 2311 ; BGB § 2314 Abs. 2 ; BewG § 11
    Berücksichtigung von Anwaltskosten und der Abgeltungssteuer bei Wertpapiergeschäften bei der Berechnung des Pflichtteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 114/70
    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2018 - 3 U 43/17
    aa) Entgegen dem Verständnis der Berufung geht es insoweit nicht darum, die Steuern erst als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 2313 BGB in die Bilanz einzustellen, sondern sie - ähnlich wie bei einem geerbten Unternehmen - bereits bei der Bewertung der Wertpapiere gemäß § 2311 BGB als von vorneherein wertreduzierend ("latent") vorhanden in der Betrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1972, 1269 [BGH 26.04.1972 - IV ZR 114/70] ; NJW 2011, 2572 [BGH 02.02.2011 - XII ZR 185/08] , Juris Rn. 49 f.; Weidlich, in: Palandt, 76. Aufl., § 2311 Rn. 5; Lange, in: MüKo BGB, 7. Aufl., § 2311, Rn. 41).

    Denn zumindest in Relation zu dem Pflichtteil von insgesamt etwa 160.000,- Euro ist der letztlich in Frage stehende Mehrbetrag durch den vermeintlich geschuldeten Einsatz der Freibeträge der Beklagten so geringfügig, dass es genügend und angemessen erscheint, mit dem Landgericht schlicht auf die tatsächlich abgeführten Steuern abzustellen ( § 287 ZPO , vgl. BGH NJW 1972, 1269 [BGH 26.04.1972 - IV ZR 114/70] ).

  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08

    Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2018 - 3 U 43/17
    aa) Entgegen dem Verständnis der Berufung geht es insoweit nicht darum, die Steuern erst als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 2313 BGB in die Bilanz einzustellen, sondern sie - ähnlich wie bei einem geerbten Unternehmen - bereits bei der Bewertung der Wertpapiere gemäß § 2311 BGB als von vorneherein wertreduzierend ("latent") vorhanden in der Betrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1972, 1269 [BGH 26.04.1972 - IV ZR 114/70] ; NJW 2011, 2572 [BGH 02.02.2011 - XII ZR 185/08] , Juris Rn. 49 f.; Weidlich, in: Palandt, 76. Aufl., § 2311 Rn. 5; Lange, in: MüKo BGB, 7. Aufl., § 2311, Rn. 41).
  • LG Rottweil, 05.02.2004 - 2 O 186/03

    Pflichtteilsrecht: Anwaltskosten als Kosten der Auskunft des Erben;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2018 - 3 U 43/17
    Zum Teil wird die Frage generell verneint: Die Beiziehung eines Rechtsanwalts diene nicht der Berechnung oder Auszahlung des Pflichtteils, weil es ausschließlich um die Aufstellung einzelner Rechnungspositionen gehe, bei der es keiner rechtlichen Bewertung bedürfe (vgl. LG Rottweil, Urt. v. 5. Februar 2004, Az. 2 O 186/03 , BeckRS 2004, 10336; Tegelkamp, ZErb 2011, 33, 37 ).
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